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Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

 

Arbeitsrecht


Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten oder beabsichtigen eine solche auszusprechen?

Oder haben andere Fragen die mit Ihrem Arbeitsverhältnis, Regelungen Ihres Arbeitsvertrages, Ihrer Tätigkeit als Betriebsrat oder Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu tun haben? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sönke Vahle beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihnen gerne das für Sie individuell bestmögliche Ergebnis zu erzielen.



 

Wichtig: Im Arbeitsrecht laufen oft Fristen innerhalb deren Sie Ihre Rechte geltend machen müssen.


Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben muss gegen diese Kündigung zwingend innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls wird diese rechtswirksam und ein Vorgehen ist auch bei einer Unwirksamkeit nicht mehr möglich.

Dasselbe gilt für eine Entfristungsklage. Auch hier ist zwingend Klage innerhalb von 3 Wochen nach Ende der Befristung vor dem Arbeitsgericht zu erheben.


Oft sind auch im Arbeitsvertrag Klauseln vorhanden, welche die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zeitlich einschränken. Hier ist schnelles und effektives Handeln geboten.