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Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

 

Arzthaftungsrecht

Sie haben aufgrund einer unterlassenen Diagnostik oder einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme einen Schaden erlitten und vermuten einen Behandlungsfehler? Dann stellen sich zahlreiche rechtliche und praktische Fragen: Ist eine Beschwerde gegenüber der Ärztekammer oder eine Strafanzeige sinnvoll? Welche Beweissicherung muss ich betreiben? Wer hilft mir (kostengünstig) bei der Beurteilung des medizinischen Sachverhalts? Gibt es außergerichtliche Möglichkeiten der Streitschlichtung? Wie groß ist mein Prozess- und Kostenrisiko? Bei der Klärung dieser Fragen unterstützt Sie Rechtsanwalt Jörg Franke gerne.


 


Wichtig: Ein zu forsches eigenes Vorgehen ohne näheres Wissen zum Behandlungsfehlervorwurf und den rechtlichen Rahmenbedingungen kann erhebliche nachteilige Konsequenzen für den weiteren Verfahrensgang haben. Daher ist ein frühzeitiges Beratungsgespräch in der Regel sinnvoll.