Flächenerwerb nach dem EALG
Sie haben als langjähriger Pächter oder Alteigentümer land- oder forstwirtschaftliche Flächen von der BVVG erworben? Dann unterliegen Sie innerhalb der 15-jährigen Bindungsfrist zahlreichen Beschränkungen, deren Verletzung den Bestand des Vertrages gefährden oder eine Vertragsstrafe auslösen kann.
Damit derartige schwerwiegende Folgen nicht eintreten, berät Rechtsanwalt Jörg Franke Sie gerne im Vorfeld, wenn Sie das erworbene Grundstück belasten, veräußern, innerhalb der Familie übertragen oder ganz oder teilweise umnutzen (z.B. zur Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien) möchten.
Selbstverständlich unterstützt und berät Rechtsanwalt Jörg Franke Sie auch bei noch laufenden Erwerbsverhandlungen mit der BVVG sowie bei allen mit dem Flächenerwerb verbundenen Begleitthemen (z.B. der Beendigung und dem Neuabschluss von Landpachtverträgen).