Zwangsversteigerungsrecht/Teilungsversteigerung
Als Vertreter von Banken und Bausparkassen nimmt Rechtsanwalt Jörg Franke seit über einem Jahrzehnt in erheblichem Umfange Zwangsversteigerungstermine in Norddeutschland wahr. Falls Sie als Bank, Bausparkasse oder Finanzdienstleister Interesse an einer Zusammenarbeit haben, stellen wir Ihnen unser Angebot und unsere Konditionen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.
Die Schuldnervertretung in Zwangsversteigerungssachen übernehmen wir nicht. Gerne berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Jörg Franke jedoch, wenn Sie im Zuge der Aufhebung einer Ehe oder der Auseinandersetzung einer Erben- oder Bruchteilsgemeinschaft eine Teilungsversteigerung anstreben oder eine Teilungsversteigerung gegen Ihren Willen von einem anderen Beteiligten eingeleitet wurde.
Wichtig: Sofern eine Teilungsversteigerung gegen Ihren Willen betrieben wird, kann ein Beitritt zu dem Verfahren geboten sein, um Ihnen die Wahrnehmung bestimmter Verfahrensrechte zu ermöglichen. Möchten Sie das Objekt in der Versteigerung selbst erwerben, ist eine Beratung hinsichtlich der Bedeutung etwa bestehen bleibender Sicherungsgrundschulden angezeigt.