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Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

 

Versicherungsrecht

Sie glauben, Sie seien gut versichert und dann reguliert der Versicherer einen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe? Die Gründe können vielfältig sein. Oft beruft sich der Versicherer auf einen Risikoausschluss oder die schuldhafte Verletzung von vertraglichen Verhaltensvorschriften (Obliegenheiten). In Einzelfällen erfolgt sogar die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung, mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe Fragen zu Gefahrumständen im Versicherungsantrag nicht richtig beantwortet.

 

Ob eine Ablehnung berechtigt ist oder nicht, ist von einem juristischen Laien kaum zu durchschauen. Die rechtliche Materie ist komplex und oft kommt es auf diffizile Abgrenzungsfragen an. Die Erfahrung lehrt, dass ein „genaueres Hinsehen“ sich oft lohnt. Rechtsanwalt Jörg Franke ist gerne bereit, Sie zu beraten und ggf. Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer zu vertreten.

 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass nach Eintritt eines Versicherungsfalles in der Regel diverse Pflichten zu erfüllen und Fristen zu wahren sind. Zur Vermeidung von Nachteilen kann daher eine frühe Kontaktaufnahme sinnvoll sein.